- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Wir wollen niemanden verärgern und uns auch nicht vor Gericht streiten.
- Veranstalter der Gewinnspiele ist der Daubitzer Karnevalsverein e.V., Fiebigweg 20A, 02923 Horka.
- Zeitraum des karnevalistischen Nikolaus-Gewinnspiels auf Instagram: 06.12.2022 bis 11.12.2022 um 18 Uhr. Danach wird ausgelost.
- Die Teilnahme an dem Gewinnspiel erfolgt durch das Liken und Kommentieren unseres Beitrages sowie durch das Folgen des Profils vom Daubitzer Karnevalsverein e.V.
- Unter allen Teilnehmer*innen werden zwei Eintrittskarten für die Hofball-Veranstaltung am 11.02.2023 im Gasthof zur Krone in Daubitz verlost. Keine Barauszahlung oder Kompensation möglich. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar.
- Die Teilnahme ist nur innerhalb Deutschlands möglich. Teilnehmer müssen zum Zeitpunkt der Verlosung mindestens 18 Jahre alt sein. Vereinsmitglieder des Daubitzer Karnevalsvereins e.V. sind vom Gewinnspiel ausgeschlossen.
- Durch die Teilnahme an der Aktion akzeptiert die/der Teilnehmer*in diese Teilnahmebedingungen und tritt sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte seines eingereichten Textes, Bildes & Video zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkt an den Daubitzer Karnevalsverein e.V. ab.
- Der Daubitzer Karnevalsverein e.V. behält sich vor, die Gewinnspiele jederzeit abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt oder falls die Gewinnspiele aus anderen (organisatorischen, technischen oder rechtlichen) Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden können. Den Teilnehmer*innen stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche zu.
- Der Daubitzer Karnevalsverein e.V. haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an den Gewinnspielen bzw. mit der Annahme und der Nutzung der Gewinne stehen, es sei denn, der Gewinnspielanbieter bzw. dessen Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie von wesentlichen Vertragspflichten.
- Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An der Stelle tritt eine entsprechende gültige Klausel. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke.